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Ergänzende Bedingungen für professionelle Dienstleistungen (PS-Bedingungen)

Gültig ab: 2022

Servicebedingungen

Diese PS-Bedingungen werden im Rahmen einer Bestellung zwischen dem Lizenznehmer und dem Lizenzgeber, die einen Endbenutzer-Softwarelizenzvertrag (EULA) enthält, bereitgestellt und ergänzen diese.

Begriffe in Großbuchstaben, die hier nicht definiert sind, werden in der EULA oder in den Wartungs- und Supportbedingungen (die M&S-Bedingungen) definiert und sind hierin enthalten.

Diese PS-Bedingungen beschreiben bestimmte professionelle Dienstleistungen, die der Lizenzgeber für den Lizenznehmer erbringt, sowie bestimmte Bedingungen im Zusammenhang mit diesen Dienstleistungen. Diese PS-Bedingungen haben Vorrang vor allen widersprüchlichen oder abweichenden Bedingungen in der EULA oder den M&S-Bedingungen.

Als Gegenleistung für die Zahlung der Gebühren in der jeweiligen Bestellung für diese PS-Bedingungen und unter der Voraussetzung, dass der Lizenznehmer nicht gegen den EULA, die M&S-Bedingungen oder eine Bestellung verstößt, erklärt sich der Lizenzgeber während der Laufzeit der Bestellung für Professional Services wie folgt einverstanden:

Professionelle Servicetypen

Der Lizenzgeber bietet zwei Arten von Professional Services an:

  1. Professionelle Dienstleistungen auf der Grundlage von Zeit und Material(T&M Services)

T&M-Dienstleistungen werden erbracht, um den Lizenznehmer bei der Nutzung der Technologie und der Produkte des Lizenzgebers zu unterstützen, und zwar auf der Grundlage der in der Bestellung festgelegten Anzahl von Tagen für Professional Services und unter Berücksichtigung der folgenden Bedingungen:

  • Jeder Tag (oder Teil davon) der Professionellen Dienstleistungen, die während der Geschäftstage und -stunden des Lizenzgebers (vor Ort oder aus der Ferne) von einem Berater erbracht werden, wird mit dem Faktor 1 auf die Anzahl der bestellten Tage angerechnet.
  • Jeder Tag (oder Teil davon), an dem ein Berater außerhalb der Geschäftstage des Lizenzgebers (vor Ort oder aus der Ferne) Professional Services erbringt, muss vom Lizenzgeber genehmigt werden und wird mit dem Faktor 2 auf die Anzahl der bestellten Tage angerechnet. Beispiel: 8 Stunden (1 Tag) der Professionellen Dienstleistungen werden an einem Samstag erbracht. Dies stellt eine Inanspruchnahme von 2 Tagen für Professionelle Dienstleistungen dar.
  • Bei Bestellungen von bis zu 20 Professional Services-Tagen verfallen die Tage zwölf (12) Monate nach dem Datum, an dem der Lizenznehmer oder der Drittanbieter die Bestellung abgeschickt hat.
  • Bei Aufträgen mit einer Dauer von 21 oder mehr Tagen für professionelle Dienstleistungen verfallen die Tage vierundzwanzig (24) Monate nach dem Datum, an dem der Lizenznehmer oder der Dritte den Auftrag abgeschickt hat.
  • Im Voraus bezahlte, nicht in Anspruch genommene Gebühren für professionelle Dienstleistungen werden nicht erstattet.

Ein Servicetag umfasst acht (8) Stunden. Service-Stunden werden in Blöcken von nicht weniger als 2 Stunden abgerechnet - das bedeutet, dass jede angefangene Service-Stunde für zwei (2) Stunden zählt, unabhängig davon, ob die tatsächlich verbrachte Zeit nach Beginn des Service 2 Stunden betrug.

Im Rahmen der T&M Services sind keine Leistungen enthalten. Die Gesamtverantwortung für die erfolgreiche Nutzung der Technologie und Produkte des Lizenzgebers durch den Lizenznehmer liegt beim Lizenznehmer.

  1. Professionelle Dienstleistungen auf der Grundlage eines Festpreises (Festpreisdienstleistungen)

Festpreisleistungen werden erbracht, um den Lizenznehmer bei vordefinierten Vorgängen zu unterstützen, wie im Leistungskatalog des Lizenzgebers angegeben, und unterliegen den folgenden Bedingungen:

  • Festpreisleistungen werden während der Geschäftstage und -zeiten des Lizenzgebers erbracht. Alle Arbeiten, die außerhalb dieser Geschäftstage und -zeiten durchgeführt werden, müssen vom Lizenzgeber im Voraus besprochen und genehmigt werden, was im alleinigen und uneingeschränkten Ermessen des Lizenzgebers liegt.
  • Der Festpreis-Service läuft zwölf (12) Monate nach dem Datum ab, an dem der Lizenznehmer oder der Dritte die Bestellung abgeschickt hat.
  • Die Festpreisleistungen basieren auf einer angemessenen und prompten Reaktion und Kooperation des Lizenznehmers und darauf, dass der Lizenznehmer in allen wesentlichen Punkten alle hier und in jeder Bestellung für Professional Services festgelegten Pflichten des Lizenznehmers erfüllt. Reagiert der Lizenznehmer nicht unverzüglich und kooperiert er auch sonst nicht in angemessener Weise bei der Erbringung der Festpreisdienste, kann der Auftrag nach einer entsprechenden Mitteilung des Lizenzgebers in einen Auftrag nach Aufwand umgewandelt und als solcher in Rechnung gestellt werden.
  • Es gibt keine Rückerstattung von im Voraus bezahlten, nicht in Anspruch genommenen Professional Services für Festpreisdienste, unabhängig davon, ob solche Festpreisdienste in Dienstleistungen nach Aufwand umgewandelt wurden.

Festpreisdienstleistungen gelten als abgeschlossen, wenn die im Katalog des Lizenzgebers beschriebenen professionellen Dienstleistungen an den Lizenznehmer geliefert worden sind.

Rechte und Pflichten des Lizenzgebers

Der Lizenzgeber wird einen Projektmanager zuweisen, der sich mit dem Projektmanager des Lizenznehmers oder einer anderen benannten Kontaktstelle bezüglich des Gesamtmanagements der erbrachten Dienstleistungen abstimmt und dadurch eine fristgerechte Ausführung der Dienstleistungen unterstützt, wobei er die folgenden Richtlinien anwenden kann:

  • Vorbereitung
    • Koordinierung von Kick-off- und Onboarding-Sitzungen mit dem Lizenznehmer und dem/den Berater(n)
    • Mitwirkung bei der Definition des Arbeitsprozesses
    • Mitwirkung bei der Festlegung des Kommunikationsplans
  • Umfang, Planung, Überwachung
    • Abstimmung mit dem Lizenznehmer zur Festlegung der wichtigsten Ziele und des Zeitplans
    • Definition und Verwaltung des Ressourcenplans des Lizenzgebers in Übereinstimmung mit dem Bestellformular
    • Assistenz bei Änderungsanträgen
    • Regelmäßige Überwachung der Fortschritte der Dienste
    • Vorbereitung regelmäßiger Briefings über den Projektstatus
    • Unterstützung des Lizenznehmers beim Management von Projektrisiken
    • Unterstützung bei der Überwindung dienstleistungsbezogener Probleme oder Blockaden
  • Governance und Kommunikation
    • Koordinierung mit den Ressourcen des Lizenzgebers, um den Projektzeitplan abzustimmen
    • Koordinierung mit dem Lizenznehmer und den Teammitgliedern
    • Erstellung von Fortschrittsberichten in regelmäßigen Abständen (Häufigkeit ist mit dem Lizenznehmer zu vereinbaren)
    • Erstellung eines Abschlussberichts: technisch und nicht-technisch (falls zutreffend)

Der Lizenzgeber kann nach eigenem Ermessen verschiedene Berater für verschiedene Teile der professionellen Dienstleistungen einsetzen.

Der Lizenzgeber kann für die Erbringung der gesamten oder eines Teils der professionellen Dienstleistungen Unterauftragnehmer einsetzen.

Der Lizenzgeber kann in Zusammenarbeit mit dem Lizenznehmer einen Arbeitsumfang für die zu erbringenden Dienstleistungen festlegen.

Der Lizenznehmer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass der Lizenzgeber bei der Erbringung der Dienstleistungen wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternimmt, um die im jeweiligen Arbeitsplan genannten Aufgaben zu erfüllen.

Rechte und Pflichten des Lizenznehmers

Der Lizenznehmer ist verantwortlich für ("Verantwortlichkeiten des Lizenznehmers"):

  • Rechtzeitiger Zugang zu vernünftigerweise angeforderten genauen und vollständigen Informationen in Bezug auf die professionellen Dienstleistungen.
  • Schriftliche Mitteilung von Anforderungen, Erwartungen und/oder Zielen.
  • Schriftliche Mitteilung aller gewünschten Änderungen des Umfangs der professionellen Dienstleistungen.
  • Bereitstellung eines angemessenen Arbeitsplatzes, eines Netzwerkanschlusses und eines Telefon- oder Internetzugangs. Ein VPN-Zugang zum internen Netzwerk des Lizenzgebers vom Laptop des Beraters aus ist erforderlich, um die Professional Services für den Lizenznehmer zu erbringen.

Der Lizenznehmer ist für den tatsächlichen Inhalt jeder Datei, die Auswahl und Durchführung von Zugangs- und Nutzungskontrollen sowie die Sicherheit der gespeicherten Daten verantwortlich.

Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, dass er für alle Computereinrichtungen, die er zur Verfügung stellt oder die von den Professionellen Dienstleistungen betroffen sein könnten, angemessene Sicherungs-, Sicherheits- und Virenprüfverfahren einrichtet.

Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, dass alle Software und andere Materialien und Daten, die vom Lizenznehmer in Verbindung mit dem Projekt zur Verfügung gestellt werden, ordnungsgemäß an den Lizenznehmer lizenziert sind und dass die Verwendung dieser Materialien und Daten durch den Lizenzgeber zur Erbringung der Professionellen Dienstleistungen für den Lizenznehmer keine Rechte (einschließlich geistiger Eigentumsrechte oder persönlicher Rechte) der Eigentümer dieser Software, Materialien oder Daten verletzt und dies auch nicht tun wird.

Der Lizenzgeber ist berechtigt, dem Lizenznehmer alle Verzögerungen oder zusätzlichen Arbeiten, die durch die Nichteinhaltung der in diesem Abschnitt genannten Verpflichtungen durch den Lizenznehmer verursacht werden, auf der Grundlage des aktuellen Listenpreises des Lizenzgebers nach Zeit und Material in Rechnung zu stellen. Der Lizenzgeber ist berechtigt, die Dienstleistungen zu unterbrechen, wenn eine unangemessene Verzögerung oder zusätzliche Arbeit durch die Nichteinhaltung der in diesem Abschnitt festgelegten Verpflichtungen durch den Lizenznehmer verursacht wird.

Der Lizenznehmer erkennt an und erklärt, dass (i) er vom Lizenzgeber alle notwendigen Informationen über den Umfang, die Bereitstellung und die Erbringung der Professionellen Dienstleistungen im Zusammenhang mit der beabsichtigten Nutzung durch den Lizenznehmer erhalten hat; und dass (ii) der Lizenznehmer dem Lizenzgeber alle notwendigen Informationen zur Kenntnis gebracht hat, damit der Lizenzgeber seiner Pflicht zur Erbringung der Professionellen Dienstleistungen nachkommen kann.

Verfügbarkeit

Die in diesen PS-Bedingungen genannten Geschäftstage und -zeiten sind die örtlichen Arbeitstage und -zeiten (d.h. keine Feiertage, kein Wochenende) in dem Land, in dem der Berater des Lizenzgebers arbeitet. Wenn keine lokalen Arbeitstage und -zeiten angegeben sind, gelten die Arbeitstage und -zeiten von Montag bis Freitag (außer an staatlich anerkannten Feiertagen) von 9.00 bis 17.00 Uhr, Ortszeit.

Standort

Die Professional Services werden am Standort des Lizenznehmers an der in der Bestellung angegebenen Lieferadresse oder an einem entfernten Standort (Remote oder Remotely) erbracht. Falls zutreffend, kann die Dokumentation der Professional Services nach Ermessen des Lizenzgebers per Fernzugriff erstellt werden.

Gebühren (falls zutreffend)

Dieser Abschnitt gilt nicht für Bestellungen, die der Lizenzgeber von Dritten erhält (einschließlich, aber nicht beschränkt auf autorisierte Wiederverkäufer und autorisierte Vertriebshändler).

Bei Bestellungen von Professional Services, die auch andere Produkte und Dienstleistungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Lizenzen und Supportleistungen) umfassen, sind die Gebühren im Voraus gemäß den Zahlungsbedingungen der Bestellung zu entrichten.

Bei Einzelaufträgen für T&M-Dienstleistungen mit einer Dauer von bis zu 20 Tagen sind die Gebühren gemäß den Zahlungsbedingungen des Auftrags im Voraus zu zahlen.

Bei Einzelaufträgen für Festpreis- und T&M-Dienstleistungen mit einer Dauer von 21 Tagen oder mehr sind die Gebühren zu zahlen:

  • 50 % im Voraus, gemäß den Zahlungsbedingungen auf der Bestellung;
  • 50 % nach zwölf (12) Monaten, gemäß den Zahlungsbedingungen auf der Bestellung.

Wenn in der Bestellung keine Zahlungsfrist angegeben ist, sind die Gebühren innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Ausstellung einer Rechnung durch den Lizenzgeber zu zahlen.

Der Lizenzgeber stellt dem Lizenznehmer 100 % der T&M-Leistungen oder Festpreisleistungen in Rechnung, die ohne schriftliche Benachrichtigung mindestens fünf (5) Arbeitstage vor dem geplanten Beginn des Consultants verschoben werden.